Allgemeine Geschäftsbedingungen des ITU Institutes für Trinkwasseruntersuchung GmbH, Ried im Innkreis
Molkereistraße 4, A-4910 Ried/Innkreis, Austria
Version 02/2021

Präambel
Für alle vertraglichen Verpflichtungen des Institutes gegenüber den Kunden gelten, soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt, die nachstehend
formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Institutes. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen wirksam.

Aufträge
Aufträge werden in der Regel schriftlich oder mündlich erteilt. Im Falle einer mündlichen Auftragserteilung wird der Untersuchungsumfang schriftlich auf den
Begleitdokumenten festgehalten. Das Übermitteln von Proben gilt als Prüfauftrag, wenn aus der Art der Probe bzw. deren Bezeichnung ein Auftrag erkennbar
ist. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis des Institutes, einem allfälligen Angebot inklusive
etwaiger Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde. Das Institut ist berechtigt, Teile der Prüfungen bzw. Inspektionen im Unterauftrag zu vergeben, bzw. Proben an Partnereinrichtungen
weiterzuleiten. Der Kunde nimmt diesen Umstand mit seiner Unterschrift unter den schriftlichen Auftrag (Begleitschein) zur Kenntnis.

Preise
Die Preise routinemäßiger Leistungen (Prüfungen, Inspektionen) sind in einer Preisliste festgehalten. Aus gewährten Rabatten kann kein Anspruch auf
neuerliche Gewährung abgeleitet werden. Die Preisliste kann ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt jeweils der Preis der bei Auftragserteilung
gültigen Preisliste als vereinbart. Nicht in der Liste enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Auf Wunsch erhält der Kunde ein entsprechendes
verbindliches Angebot. Sollte die Bearbeitung der Proben in einen Sonntag hineinfallen (Lieferung der Proben außerhalb der angegebenen
Probenannahmezeiten), so muss ein Wochenendzuschlag verrechnet werden. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.

Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Kosten für Verzugszinsen, Mahnungen und die Durchsetzung von
Rechtsansprüchen können geltend gemacht werden. Das Institut ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Lieferung weiterer beauftragter Leistungen bis zur
vollständigen Begleichung der Restschuld zurückzustellen.

Eigentumsvorbehalt
Das Institut behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten (Prüfberichte, Inspektionsberichte, Stellungnahmen, Gutachten) bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen vor. Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist das Institut berechtigt, eine
Verwendung der o.g. Produkte zu untersagen sowie eine sofortige Rücksendung der Originale zu verlangen.

Prüfungs- und Inspektionstätigkeit
Das ITU Institut für Trinkwasseruntersuchung GmbH erbringt seine Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter
Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Im Institut werden gemäß EN ISO 17025 und EN ISO 17020 idgF akkreditierte Prüf- und Inspektionsverfahren und
auch nicht akkreditierte Verfahren angewendet. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss dem Institut bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden.
Das Institut hat das Recht, die Durchführung von Prüfungen und Inspektionen abzulehnen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer
Aussagekraft sind.

Probenanlieferung und -aufbewahrung
Die Anlieferung der Proben durch den Kunden erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart – auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Versand durch den Kunden
muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung etwaiger vom Institut erstellten Anweisungen verpackt sein. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen und dem Institut diese Hinweise schriftlich mitzuteilen.

Die Übernahme der Proben durch Mitarbeiter des Institutes erfolgt erst nach Erteilung eines Auftrages. Das Institut ist berechtigt, die Übernahme von Proben
ohne Auftrag abzulehnen. Die Proben werden, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit
werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt. Sofern der Kunde eine Rückgabe der Proben wünscht, erfolgt dies nach schriftlicher
Aufforderung auf seine Kosten.

Haftung und Gewährleistung
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich schriftlich und/oder mündlich geltend gemacht werden. Das Institut haftet in vollem Umfang für Schäden aufgrund von ihm durchgeführter, fehlerhafter Prüfungen und Inspektionen und betreibt dafür eine Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Pauschaldeckungssummen von Versicherungsverträgen akkreditierter Stellen (Akkreditierungsversicherungsverordnung – AkkVV, BGBl. II Nr. 13/1997 und BGBl. II Nr. 490/2001). Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Institut von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung von Gutachten, Prüf- und Inspektionsberichten freizustellen.

Beschwerden und Einsprüche
Beschwerden und Rückfragen über Prüfungen bzw. Einsprüche gegen Prüf- bzw. Inspektionsergebnisse können mündlich oder schriftlich an das Institut
gerichtet werden. Es gelten die Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Einsprüchen, die im QM-System des Institutes implementiert sind. Das
Institut wird den Prüfakt nachvollziehen und die Berechtigung der Beschwerde oder Einspruches prüfen. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische
oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerde- oder Einspruchsbehandlung.

Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit
Das Institut behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages
gefertigten Prüfberichte, Inspektionsberichte, Gutachten etc. mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für
den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Jede anderweitige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Veröffentlichung und
Vervielfältigung von Stellungnahmen, Gutachten, Prüfberichten etc. insbesondere zu Werbezwecken, sowie deren auszugsweise Verwendung bedürfen der
schriftlichen Genehmigung durch das Institut. Das Institut stellt dem Kunden alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten
werden, zur Verfügung. Alle vom Kunden erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht
gesetzlich anders geregelt – vertraulich behandelt.

Datenverarbeitung
Das Institut ist berechtigt, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung persönliche oder wirtschaftliche Daten des
Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten, wenn diese dem Zweck der Auftragserfüllung dienen.
Daten werden nur unter Zustimmung an Dritte weitergegeben. Der Kunde stimmt grundsätzlich zu, dass relevante Vorinformationen zu seinem Auftrag an die
von ihm benannte Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden dürfen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4910 Ried im Innkreis. Es gilt österreichisches Recht.

Ried i. I.,
01.09.2021
Dr. M. Halabi
MMag. F. Zwingler